Meldungen aus dem Landesverband Bayern
Meldungen aus dem Landesverband Bayern

Neuanfang vor 75 Jahren: Wiedergründung des LV Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg

Regierungsdirektor Alois Braun (1892 - 1963) aus Freising war von der Wiedergründung des Landesverbandes bis zu seinem Tode Vorsitzender des Volksbundes in Bayern (Bild rechts). Links: Kriegszerstörungen in München, abgebildet auf einer Publikation des Landesverbands. Volksbund

Über 60 Millionen Tote waren die erschütternde Bilanz des Zweiten Weltkrieges. Heuer blickt der Landesverband Bayern auf „75 Jahre Wiedergründung“ zurück. In Bayern begannen sofort nach Kriegsende Städte, Gemeinden und auch Mitarbeiter des Volksbundes (inoffiziell, da der Volksbund unter das Vereinsverbot der Besatzungsmacht fiel) mit der Erfassung der Grablagen, vor allem der verstreut liegenden Feldgräber. Ab März 1946 bemühte man sich um Wiederzulassung, Vorbereitungen zur Aufnahme des Dienstbetriebes wurden getroffen – in einer Zeit von Berechtigungs- und Bezugsscheinen unter heute nur schwer vorstellbaren Bedingungen.

Am 11. Januar 1947 stellte das Bayerische Staatsministerium des Innern den erforderlichen Antrag an die US-Militärregierung von Bayern. Am 24. Juni 1947 fand die konstituierende Vereinssitzung in der St. Anna-Schule im Münchner Lehel statt. Zum Landesvorsitzenden wurde Alois Braun, Regierungsdirektor im Bayerischen Kultusministerium, gewählt. Bei Kriegsende 1945 war er als Major aktives Mitglied der Freiheitsaktion Bayern (FAB) gewesen. Er übte das Ehrenamt als Landesvorsitzender bis zu seinem Tod 1963 aus.

In tiefer Dankbarkeit erinnern wir heute an die Männer und Frauen der ersten Stunde

Am 4. September 1947 wurde schließlich die lang ersehnte Lizenz zur Wahrnehmung der vordringlichsten Aufgaben erteilt: Suche und Erfassung aller Kriegsgräber in Bayern, Schicksalsklärung, Benachrichtigung der Angehörigen. Die acht Bezirksverbände begannen mit dem Wiederaufbau ihrer Kreis- und Ortsverbände. Der Landesverband zählte 17.641 Einzel- und 594 Korporativmitglieder.

2022 ruhen im Freistaat an über 540 Orten in rund 350 verschiedenen Kommunen über 167.000 Opfer der beiden Weltkriege und der NS-Gewaltherrschaft. Nach dem Gräbergesetz (www.gesetze-im-internet.de  „GräbG“) befinden sich diese Anlagen seit 1952 in aller Regel in der Obhut kommunaler oder kirchlicher Friedhofsträger, doch in vielen Fällen ist bei größeren Instandsetzungsmaßnahmen oder notwendigen technischen Investitionen eine zusätzliche beratende und finanzielle Unterstützung erforderlich. In den vergangenen Jahrzehnten konnten so mit Unterstützung des Volksbundes – aus Erlösen der Kerzenaktion „Lichter für den Frieden“ - eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen realisiert werden.