Meldungen aus dem Landesverband Bayern
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Verbindliches Regelwerk für Haus- und Straßensammlungen

Zehn gemeinnützige Organisationen verständigen sich in Bayern auf gemeinsame Selbstverpflichtung

Im Oktober beginnt die diesjährige Haus- und Straßensammlung für den Volksbund: Gemeinsam mit neun weiteren Organisation hat sich der Volksbund auf eine Selbstverpflichtung verständigt, um Spendern wie Sammlern verlässliche Standards zu geben und sich von unseriösen Aktionen abzugrenzen. Bundeswehr / Philipp Radetzki (Archiv)

Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, wie auch Umweltschutzorganisationen - sie alle sammeln mehrmals jährlich von Haus zu Haus, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Fußgängerzonen oder vor den Friedhöfen. Nun haben sich zehn gemeinnützige Organisationen auf verbindliche Standards für Haus- und Straßensammlungen geeinigt. Sie verständigen sich auf eine gemeinsame Selbstverpflichtung, um Spenderinnen und Spender wirksam vor missbräuchlichen Sammlungsaktivitäten zu schützen und die ordnungsgemäße Durchführung von Sammlungen sicherzustellen. 
 
Zu den Unterzeichnern gehören der Landesverband Bayern im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., der BUND Naturschutz in Bayern e.V., der LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz Bayern e.V., der Sozialverband VdK Bayern e.V., sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern (AWO, BRK, Caritas, Diakonie, Paritätischer, Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden). Ein zentrales Element der Vereinbarung ist ein gemeinsamer langjähriger Sammlungskalender. Damit soll für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sein, welche Organisation zu welchen Zeitpunkten im Jahr sammelt. Dementsprechend sieht der Sammlungskalender für den Volksbund 2026 einen Kernzeitraum von 9. Oktober bis 2. November vor.

Darüber hinaus verpflichten sich die Organisationen zu klaren Identifikationsregeln: Sammlerinnen und Sammler führen neben einem amtlichen Lichtbildausweis einen von der jeweiligen Organisation ausgestellten Sammlerausweis mit sich. Zudem sichern die beteiligten Verbände zu, dass die Sammlungstätigkeit ehrenamtlich erfolgt, die Kosten möglichst geringgehalten werden und die Erlöse ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder caritative Zwecke im Rahmen der jeweiligen Satzung verwendet werden. 
 
„Haus- und Straßensammlungen sind für viele soziale Angebote unverzichtbar – zugleich leben sie vom Vertrauen der Menschen“, so Jörg Raab, Landesgeschäftsführer des Volksbundes in Bayern. „Mit der gemeinsamen Selbstverpflichtung setzen wir klare Standards, schaffen Transparenz und grenzen uns eindeutig von unseriösen oder betrügerischen Sammlungen ab.“  
 
Eine erste Selbstverpflichtung war bereits nach der Aufhebung des Bayerischen Sammlungsgesetzes im Jahr 2013 öffentlich vorgestellt worden. Die nun aktualisierte Fassung berücksichtigt insbesondere die gestiegenen Anforderungen des Datenschutzes. Mit der erneuerten Vereinbarung verfolgen die Organisationen das Ziel, missbräuchliche Sammlungen konsequent zu verhindern, Spenderinnen und Spendern Sicherheit zu geben und einheitliche, verlässliche Standards für Haus- und Straßensammlungen in Bayern zu etablieren.