Projekte aus dem Landesverband
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Spurensuche auf Kriegsgräberstätten in Bayern

Im Freistaat Bayern ruhen heute mehr als 166 000 Opfer der beiden großen Kriege im vergangenen Jahrhundert. 64 000 von ihnen fielen als Soldaten oder wurden im Bombenhagel getötet. Nahezu 97 000 starben in Konzentrationslagern, als Kriegsgefangene oder als Zwangsarbeiter. 5000 kamen bei der Flucht oder Vertreibung ums Leben.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges wurden im Herbst 1914, nach den verlustreichen Kämpfen in West- und Osteuropa, viele Verwundete in Lazarette in der Heimat überführt und erlagen dort häufig ihren Verletzungen. Für sie wurden die ersten Kriegsgräberstätten angelegt. Hinzu kamen Friedhöfe für verstorbene Kriegsgefangene. Durch ein 1922 erlassenes Reichsgesetz wurden in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht und dem Artikel 225 des Versailler Friedensvertrages diese Grabstätten in den Schutz des Deutschen Reiches genommen.

Im Gegensatz zum Krieg 1914 – 1918 griffen im Zweiten Weltkrieg die Kampfhandlungen auch auf das Reichsgebiet über. Luftangriffe forderten zudem hohe Verluste unter der Zivilbevölkerung. Darüber hinaus starben viele Menschen als Opfer der Gewaltherrschaft.

Nach 1945 hat der Volksbund anstelle des nicht existierenden Staates in Eigeninitiative damit begonnen, provisorische Gräberstätten anzulegen, Grabzeichen zu setzen und in ganz Bayern verstreut bestattete Gefallene auf zentrale Friedhöfe zu überführen.

Im Jahr 1952 erließ die Bundesregierung das „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ (Gräbergesetz), das im Dezember 2011 in die heutige gültige Fassung gebracht wurde.

Dem Volksbund wurde gleichzeitig die Gestaltung und Pflege der deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland übertragen, während die Gräber der in der Bundesrepublik ruhenden Kriegstoten durch die Kommunen betreut werden.Allerdings bedienen sich die Regierungen der Länder beim Vollzug des Gräbergesetzes im Inland vielfach der Hilfe des Volksbundes.

In Bayern bestimmte das Staatsministerium des Inneren den Ausbau zentraler Anlagen und legte die jeweiligen Einzugsräume fest. Eine Umbettungsgruppe des Landesverbandes Bayern barg in zehnjähriger Tätigkeit über 15 000 Tote aus behelfsmäßigen Anlagen und zahlreichen Feldgräbern in 1598 bayerischen Gemeinden und überführte sie auf endgültige Grabstätten. Im Zuge dieser Arbeiten wurden vielen unbekannten Toten die Namen zurückgegeben und dieA ngehörigen von jahrelanger Ungewissheit erlöst.

So entstanden 26 große Anlagen für deutsche und ausländische Kriegstote. Jeder erhielt, wenn möglich, ein Einzelgrab mit einem Namensstein. Um die im Laufe der Zeit notwendig werdenden Instandsetzungsarbeiten auf den heimischen Kriegsgräberstätten durchführen zu können, stellen der Landesverband des Volksbundes, das bayerische Sozialministerium, die Bezirksregierungen und die Kommunen Jahr für Jahr beträchtliche Geldmittel zur Verfügung. Die Kriegsgräberstätten in Bayern erhalten die gleiche Pflege wie die Anlagen im Ausland.

Nachstehend stellen wir ausgewählte Kriegsgräberstätten vor, die bei einem Klassenausflug besucht werden können. Arbeitsblätter erleichtern dem Lehrer die Vorbereitung. Diese Seiten können nachfolgend unter der jeweiligen Kriegsgräberstätte heruntergeladen werden: